AGB

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Umzugs-, Transport- und damit verbundene Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Individuelle Absprachen mit dem Auftraggeber gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungen, Ausführung, Fristen

2.1 Die genaue Art der Leistung ergibt sich aus dem Angebot / Vertrag.

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen oder den Auftrag in Abschnitten auszuführen, soweit dies dem Auftrag nicht wesensfremd ist und der Auftraggeber nicht erheblich benachteiligt wird.

2.3 Termine sind grundsätzlich Zielgrößen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

2.4 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Verzögerungen, außer gesetzlich zwingend anders geregelt.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch Ausführung des Auftrags zustande.

3.3 Preisangaben beruhen auf den Angaben des Auftraggebers (z. B. Umzugsvolumen, Etagen, Zugänglichkeit). Fehlen oder sind diese Angaben unvollständig oder fehlerhaft, ist eine Anpassung des Preises möglich.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat rechtzeitig und vollständig alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen (z. B. Mengenangaben, Zugang, Parkmöglichkeiten, Beschaffenheit der Wege innerhalb/außerhalb der Gebäude).

4.2 Er trägt die Kosten und Verantwortung für notwendige Genehmigungen, wie Halteverbotszonen.

4.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass am Umzugstag die Wege frei sind und keine Hindernisse (z. B. Möbel, Pflanzen, Haustiere) den Zugang behindern.

4.4 Der Auftraggeber muss bereits vorhandene Schäden (z. B. an Boden, Wänden, Möbeln) offenlegen und – wenn erforderlich – fotografisch dokumentieren.

4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile (z. B. Waschmaschinen, Plattenspieler, TV-Geräte, Computer) fachgerecht für den Transport zu sichern.

4.6 Gefährliche Güter (z. B. Benzin, Öle, Chemikalien) müssen dem Auftragnehmer rechtzeitig in Textform mitgeteilt werden.

5. Vertragsgegenstand und Subunternehmerregelung

5.1 Der Auftragnehmer erbringt Umzugsleistungen, Transporte, Verpackung, Möbelmontage, Einlagerung und sonstige damit verbundene Leistungen im Rahmen des jeweiligen Auftrags.

5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer durchführen zu lassen. Die Auswahl der Subunternehmer obliegt dem Auftragnehmer.

5.3 Der Auftraggeber akzeptiert ausdrücklich, dass nicht alle Aufträge direkt durch den Auftragnehmer ausgeführt werden.

5.4 Der Auftragnehmer haftet für die von Subunternehmern erbrachten Leistungen wie für eigene Leistungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist oder gesetzlich zulässig ist.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot / Vertrag.

6.2 Zusatzaufwand, der nach Vertragsabschluss entsteht (z. B. Mehraufwand durch enge Zugänge, Stockwerke, Schleppstrecken), wird gesondert berechnet.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.4 Der Auftragnehmer kann Vorkasse oder Barzahlung am Umzugstag verlangen.

6.5 Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

6.6 Bei Ratenzahlungen oder Abschlagszahlungen: Werden diese nicht geleistet, kann der Auftragnehmer die Leistung einstellen.

6.7 Gibt der Auftraggeber nicht alle zu transportierenden Gegenstände vollständig an und werden diese nicht im Vertrag festgehalten, so werden diese zusätzlichen Gegenstände separat nach Aufwand berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Umzugsgut im Eigentum des Auftraggebers; der Auftragnehmer erhält lediglich ein Pfandrecht an den umgezogenen Gegenständen zur Sicherung seiner Forderungen.

8. Haftung und Versicherung

8.1 Für Sachschäden haftet der Auftragnehmer (bzw. Subunternehmer) nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, außer es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3 Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der §§ 451 ff. HGB. Die Haftung für Güterschäden ist auf 620 € je Kubikmeter Laderaum begrenzt (§ 451e HGB).

8.4 Für Überschreitungen der Lieferfrist ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.

8.5 Für andere Schäden als Sach- und Personenschäden ist die Haftung auf den dreifachen Betrag begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

8.6 Haftungsausschlüsse:

  • ungenügende Verpackung durch den Auftraggeber
  • Be- und Entladen durch den Auftraggeber
  • Transport lebender Tiere oder Pflanzen
  • natürliche Beschaffenheit des Umzugsguts (Bruch, Rost, Verderb etc.)

8.7 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, eine Transportversicherung abzuschließen, die über die gesetzliche Haftungsgrenze hinausgeht.

8.8 Der Auftraggeber hat Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen und – soweit möglich – Beweismittel (z. B. Fotos) zu sichern.

9. Annahmeverzug, Rücktritt, Kündigung

9.1 Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, kann der Auftragnehmer die Lagerung auf Kosten des Auftraggebers übernehmen oder nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist vom Auftrag zurücktreten.

9.2 Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, gelten folgende Richtwerte (sofern nicht anders vereinbart):

  • bis 8 Tage vor Umzug: 20 % des Auftragswertes
  • bis 3 Tage vorher: 50 %
  • am Tag des Umzugs: 80 %

Der Auftragnehmer ist berechtigt, tatsächlich entstandenen Mehraufwand geltend zu machen, soweit dieser über die pauschalierten Rücktrittskosten hinausgeht.

9.3 Der Auftragnehmer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten (z. B. wenn Leistungsfähigkeit gefährdet ist). Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

10. Mitwirkungspflichten und Eigenleistungen

10.1 Der Auftraggeber kann Eigenleistungen erbringen (z. B. Verpackung, Demontage), sofern dies vorher abgestimmt wurde.

10.2 Werden zugesicherte Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, kann der Auftragnehmer Schadenersatz oder Mehraufwand verlangen.

10.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Arbeiten während unzumutbarer Witterung fortzusetzen, wenn dadurch Gefahr oder erheblicher Mehraufwand entstehen.

10.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, beim Be- und Entladen zu prüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

11. Widerrufsausschluss

Bei Umzügen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht nicht.

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Detaillierte Hinweise enthält die separate Datenschutzerklärung.

13. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, Streiks, behördliche Anordnungen), die den Auftrag erheblich beeinflussen, ruhen die Leistungsverpflichtungen. Der Auftragnehmer kann die Ausführung verschieben oder – wenn eine Verschiebung unzumutbar ist – vom Vertrag zurücktreten.

14. Haftungsinformationen nach § 451g HGB

  • Haftungsgrundsätze: Der Auftragnehmer haftet für Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist im Rahmen der Obhutshaftung.
  • Haftungshöchstbetrag: 620 € je Kubikmeter Laderaum (§ 451e HGB).
  • Wertersatz: Maßgeblich ist der Wert des Umzugsgutes am Ort und Zeitpunkt der Übernahme.
  • Haftungsausschlüsse: Edelmetalle, Geld, ungenügende Verpackung, Be-/Entladen durch den Auftraggeber, Tiere, Pflanzen, natürliche Beschaffenheit des Gutes.
  • Möglichkeit einer weitergehenden Haftungsvereinbarung oder Transportversicherung.
  • Schadensanzeige: Offensichtliche Schäden sind sofort, verdeckte Schäden unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) anzuzeigen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

15.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

15.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).